AGB

I. Inhalt und Abschluss der Lieferverträge

1. Für Lieferverträge der Fa. IWL-Werkzeuge GmbH gelten ausschließlich diese Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen. Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nach Kenntnis und/oder Empfang dieser Bedingungen Aufträge an Fa. IWL-Werkzeuge GmbH erteilt oder Lieferungen entgegennimmt.

2. Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers sind für die Fa. IWL-Werkzeuge GmbH unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Die Angebote der Fa. IWL-Werkzeuge GmbH sind freibleibend. Unsere konstruktiven Angaben und Bilder in allen Publikationen sind nur Annäherungswerte.

4. Abweichungen von diesen Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen, ergänzende Vereinbarungen, Nebenabreden, sowie nachträgliche Änderungen von Verträgen sind nur wirksam, wenn sie von Fa. IWL-Werkzeuge GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von fest abgeschlossenen Lieferverträgen.

5. Der Auftrag gilt mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung / Versandmitteilung oder Lieferung der bestellten Ware als angenommen.

 

II. Preise

1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Diese Preise verstehen sich ab Lager. Die Preise sind ohne gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, Versand- und Verpackungskosten ausgewiesen. Diese werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Verpackungen werden nicht zurückgenommen, auf Anfrage wird von der Fa. IWL-Werkzeuge GmbH ein Dritter genannt, der die Verpackung gem. Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt.

2. Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem, für die gesamte Lieferung oder für Teile der selben, vorgesehenen Liefertermin mehr als vier Monate und treten nach Vertragsabschluss Kostensteigerungen für den Liefergegenstand, insbesondere aufgrund Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, um mehr als 5 % ein, sind wir berechtigt, den Preis für die Teile der Gesamtlieferung angemessen (das heißt im Ausmaß der Erhöhung unserer Einstandskosten) zu erhöhen, die nach Ablauf von vier Monaten zur Auslieferung vorgesehen sind. Beläuft sich die von der Fa. IWL-Werkzeuge GmbH geltend gemachte Preiserhöhung auf mehr als 5 % des Preises der Gesamtlieferung, ist der Käufer/Besteller berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Mitteilung über die Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Die Preise der Lohnarbeiten können um einen Energiekostenzuschlag erhöht werden.

 

III. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

1. Lieferungen werden nur innerhalb Deutschlands vorgenommen.

2. Die Lieferung erfolgt ab Lager (siehe auch II. Nr.1), wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Lieferungen bzw. Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers/Bestellers. Lieferung bzw. Versand erfolgt unfrei, exklusiv Verpackung. Aufträge ab einem Netto-Warenwert von € 550,- werden porto- und verpackungsfrei geliefert, bzw. versandt. Ausgenommen davon sind Lieferungen bzw. Versand von Maschinen und Geräten. Wird eine Transportversicherung gewünscht, so ist diese ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Falle versichern wir das Versandgut auf Kosten des Käufers/Bestellers, in der von ihm anzugebenden Höhe.

3. Teillieferungen müssen vereinbart werden. Diese gelten als selbstständige Lieferungen in Bezug auf Versand- und Verpackungskosten, Zahlungspflichten, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten.

4. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

5. Erhebliche, unvorhersehbare sowie von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt bei uns und unseren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Käufer als auch wir unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers für den Fall der Lieferstörung aufgrund eines von uns zu vertretenen Umstands bleibt unberührt.

6. Wir sind berechtigt, die bestellte Menge entsprechend der jeweiligen Packungseinheit auf- oder abzurunden.

7. Die Abnahme hat binnen einer Woche nach unserer Bereitstellungsanzeige zu erfolgen. Befindet sich der Käufer/Besteller in Abnahmeverzug oder erklärt er die Ware nicht abnehmen zu wollen geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf ihn über. In diesem Falle sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und einen Pauschalbetrag von 25 % des Kaufpreises als Schadenersatz einschließlich entgangenen Gewinnes zu fordern. In jedem Falle sind wir berechtigt, die im Speditionsgewerbe üblichen Lagergebühren zu berechnen. Dies gilt auch für fertiggestellte Lohnarbeiten.

8. Wir versenden keine Waren per Express. Diese Sendungsart ist vom Kunden zu beauftragen.

9. Eine verspätete Zustellung beginnt ab 7 Tage nach Übergabe an den Paketdienst.

 

IV. Zahlung

1. Die Rechnungen der Fa. IWL-Werkzeuge GmbH sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Zahlungen über die von uns angebotenen Bezahlportale sind nicht skontierfähig. Lohnarbeiten sind ohne Abzug sofort fällig. Proformarechnungen sind nicht skontierfähig.

2. Bei einem Netto-Warenwert unter € 50,00 pro Auftrag erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00.

3. Zahlungen sind durch Überweisung auf unsere Konten oder über die von uns angebotenen Bezahlportale und zwar unbeschadet des Rechts der Mängelrüge und unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung zu leisten. Schecks akzeptieren wir nur nach vorheriger Absprache.

4. Gegen Ansprüche der Fa. IWL-Werkzeuge GmbH kann der Käufer/Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist auch die Zurückbehaltung des Kaufpreises wegen derartiger Gegenforderungen ausgeschlossen.

5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins unberührt.

6. Wird der Rechnungsbetrag nicht bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Käufers und berechtigt die Fa. IWL-Werkzeuge GmbH, die Herausgabe der Ware unter Ausschluss eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen.

7. Neukunden, auch im Falle eines Factorings, werden nur gegen Vorkasse rein netto beliefert.

8. Rechnungen werden ausschließlich per elektronisch (eMail oder Fax) oder mit der Ware versendet. Für den postalischen Versand erheben wir eine Aufwandspauschale von 2,50 €.

9. Für die Rückzahlung von Doppelt- oder Falschzahlungen erheben wir eine Aufwandspauschale von 2,00 €.

 

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die Fa. IWL-Werkzeuge GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei Annahme von Schecks bis zu deren Einlösung bleibt die gelieferte Ware ebenfalls Eigentum der Fa. IWL-Werkzeuge GmbH.

 

So lange ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von Fa. IWL-Werkzeuge GmbH gelieferten Waren durch den Käufer/Besteller ausgeschlossen. Wird die von Fa. IWL-Werkzeuge GmbH gelieferte Ware gepfändet, so hat der Käufer/Besteller die Fa. IWL-Werkzeuge GmbH hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und uns Abschriften der zugehörigen Unterlagen (Pfändungsprotokoll etc.) zu überlassen. Kosten einer Intervention gehen stets zu Lasten des Käufers/Bestellers.

Erfolgt die Be- oder Weiterverarbeitung in oder mit einer Sache, die einem Dritten gehört, so gilt die daraus entstehende Forderung des Käufers gegen den Dritten von vornherein in demjenigen Umfang an Fa. IWL-Werkzeuge GmbH erfüllungshalber abgetreten, als unsererseits noch Anspruch aus unseren Lieferungen und Leistungen gegen den Käufer/Besteller bestehen.

2. Veräußert der Käufer/Besteller die von Fa. IWL-Werkzeuge GmbH gelieferte Ware gleich in welchen Zustand, so tritt er bereits im Augenblick der Veräußerung bis zur völligen Tilgung all unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an Fa. IWL-Werkzeuge GmbH erfüllungshalber ab. Auf Verlangen der Fa. IWL-Werkzeuge GmbH ist der Käufer/Besteller verpflichtet die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben.

 

VI. Rückgabe, Umtausch, Reklamation

1. Der Umtausch ist bei Sonderanfertigung und Ständerlochstanzen grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Nicht mangelhafte Ware kann nach Ermessen der Fa. IWL-Werkzeuge GmbH umgetauscht oder zurückgegeben werden, wenn die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen in der Original-IWL-Lieferverpackung erfolgt. Die Rücksendung kann für den Käufer/Besteller nur kostenfrei erfolgen, wenn eine Rückholung der Ware durch Fa. IWL-Werkzeuge GmbH beauftragt wird. Andernfalls erfolgt die Rücksendung zu Lasten des Käufers/Bestellers. Unfrei zurückgesendete Waren verweigern wir die Annahme. Die der Fa. IWL-Werkzeuge GmbH hierfür entstehenden Bearbeitungskosten müssen wir im Einzelfall mit 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch mit € 20,00 berechnen. Benutzte Ware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

3. Ist die Ware gemäß Ziffer VII mangelhaft, richtet sich die Abwicklung der Reklamation nach Ziffer VII.

 

VII. Mängelrüge, Gewährleistung

1. Der Käufer/Besteller hat die Ware bei Anlieferung sorgfältig zu prüfen. Sachmängel müssen unverzüglich, spätestens zwei Woche vom Lieferdatum ab gerechnet schriftlich bei Fa. IWL-Werkzeuge GmbH geltend gemacht werden. Sachmängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätesten nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.

2. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine Mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder der Nacherfüllung kann der Käufer/Besteller nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ist die Ware bereits benutzt, veräußert oder verarbeitet, steht dem Käufer/Besteller nur das Minderungsrecht zu.

3. Die Fa. IWL-Werkzeuge GmbH übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Unsere Gewährleistung entfällt für Liefergegenstände, die der Besteller ohne unsere Zustimmung eigenmächtig verändert hat.

4. Eine Regulierung von Transportschäden ist nur dann möglich, wenn der Transportschaden bei Annahme auf unserem Lieferschein mitgeteilt wird und umgehend dem Transporteur angezeigt wird. Nicht erkennbare Transportschäden – bei unbeschädigter Verpackung – müssen innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Spediteur und uns mitgeteilt werden.

 

VIII. Ausübung der Rechte des Käufers/Bestellers

1. Hat uns der Käufer/Besteller gemäß §§ 281, 323 BGB eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt und ist die Frist erfolglos abgelaufen, so hat er uns binnen einer Woche seit Zugang einer entsprechenden Aufforderung schriftlich mitzuteilen, ob er Schadensersatz statt der Leistung geltend macht bzw. vom Vertrag zurücktritt.

2. Teilt er dies nicht rechtzeitig mit, scheiden Rechte aus §§ 282, 323 BGB aus.

 

IX. Ausführung von Brünier-und Härtearbeiten

1. Wir behandeln das Brüniergut mit der größten Sorgfalt, können jedoch keine Zusicherungen für die Güte der Oberflächenoxidation geben. Ist ohne unser Verschulden eine wiederholende Behandlung – in diesem Fall immer eine Behandlung mit Rostalit S 2316 (Schwefelsäure > 25 %) - notwendig, so berechnen wir diese zusätzlich. Ist die verlangte Schwärzung nicht erreichbar, ist dennoch der gesamte Auftragswert fällig.

2. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art auch hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Empfang des Gutes schriftlich erhoben werden. Im Falle begründeter Mängelrüge haften wir bis zur Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Gewähr für den Erfolg des Brünierens wird wegen möglicher unterschiedlicher Oberflächenoxidation des verwendeten Materials, versteckter Fehler, ungünstiger Formgebung oder wegen evtl. erfolgter Änderungen im vorangegangen Arbeitsablaufs nicht gegeben. Ist die verlangte Schwärzung nicht erreichbar, ist dennoch der gesamte Auftragswert fällig.

4. Fehlen die korrekten und vollständigen Angaben zum Material und / oder Oberflächenbeschaffenheit des Brünier- oder Härtegutes übernehmen wir keinerlei Haftung für das Ergebnis. Für die Richtigkeit der Angaben zum Material (DIN-Bezeichnung) oder bereits erfolgter Oberflächenbehandlung ist der Auftraggeber verantwortlich. Eine Gegenprüfung durch uns wird nicht durchgeführt. Für daraus entstandene Schäden haften wir bis zur Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, einen uns entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.

5. Die Härtegüte kann durch unser Rockwell-Härteprüfgerät i. d. R. überprüft werden und jederzeit durch Sie mit unserem Gerät gegengeprüft werden. Ein Protokoll wird nicht angefertigt.

6. Für Risse im Härtegut übernehmen wir keine Haftung.

7. Der Versand von brünierter Waren wird von uns nicht in Auftrag gegeben. Wir stellen dem von Ihnen beauftragten Versanddienstleister die Ware in Ihrer Verpackung (daher setzen wir Maße und Gewicht als bekannt voraus) zur Verfügung. Für den Versand schließen wir jegliche Haftung aus.

8. Wir verweigern die Annahme von Anlieferungen in beschädigten Kartonagen durch einen Versanddienstleister.

 

X. Allgemeine Haftung

1. Schadensersatzansprüche des Käufers/Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden des Käufers/Bestellers.

2. Der Haftungsausschluss gemäß Abs. 1 gilt nicht im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns, für Ansprüche aus einer Garantie, bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Handeln einfacher Erfüllungsgehilfen.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

XI. Eigentums- und Urheberrechte aus Unterlagen

Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Modelle, Muster und andere Unterlagen bleiben unser ausschließliches Eigentum. Sie werden nur zu dem vereinbarten Zweck anvertraut und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Kopien oder sonstige Vervielfältigungen dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck angefertigt werden. Weder Originale noch Vervielfältigungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung anderen ausgehändigt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden. Sie sind uns auf unser Verlangen einschließlich aller evtl. gefertigten Kopien und Abschriften sofort zurückzugeben. Das Urheberrecht an Unterlagen verbleibt beim gesetzlichen Urheber.

 

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

1. Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen einschließlich aller evtl. Rückgewähransprüche wird Seligenstadt / OT Froschhausen vereinbart.

2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheckklagen unbeschadet der Höhe des Streitwertes 63500 Seligenstadt vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers/Bestellers zu klagen.

3. Die Abänderung durch vertragliche Vereinbarungen oder die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht. Eine eventuelle unwirksame, nichtige oder anfechtbare Bestimmung ist so zu deuten bzw. so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.

4. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

 

Letzte Änderung 15.12.2022